18. August 2026

Positionspapier: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Schulbildung

Für den Erhalt und die Zukunft unserer freiheitlich-demokratisch fest verankerten Gesellschaft ist hochwertige Bildung unerlässlich. ThIS! hat sich daher die Frage gestellt, wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Schulbildung aussehen kann. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) sind hier mächtige Einflussbereiche, für die ein kontinuierlich wirksam zu erneuernder Kompass für eine Zukunft in Wohl, Würde, Sicherheit, Frie­den und Freiheit unabdingbar ist. Auch ThIS! möchte mit dem Handlungsfeld "Digitale Zukunft" und den folgenden Thesen einen Beitrag leisten.

Digitalisierung und KI müssen dort wirksam werden, wo Bildungschancen ungleich verteilt sind

Die aktuelle Studienlage macht deutlich: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz dürfen nicht als zusätzliche Technikschicht über bestehende Bildungsprobleme gelegt werden. Sie müssen dort wirksam werden, wo Bildungschancen bislang ungleich verteilt sind: bei sozial benachteiligten Kindern, bei Kindern mit sprachlichen Förderbedarfen, bei Schülerinnen und Schülern mit Rückständen in Lesekompetenz und Selbstregulation sowie bei Schulen, denen Zeit, Unterstützung und verlässliche (digitale) Infrastruktur fehlen. Zugleich zeigt die Studienlage Risiken – etwa Ablenkung durch digitale Geräte –, die einen bewusst regulierten Umgang mit Bildschirmzeit erfordern.[13] Ein ThIS!-Beitrag sollte deshalb Menschenbildung, Technikgestaltung und Chancengerechtigkeit zusammenführen.[9][10][11][12]

Mit KI erzeugt
Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Schulbildung. Bild mit KI erzeugt. © Gemini

1. Lernen erfolgt bereits sehr früh im Leben grundlegend sozial verankert.[1]

    These 1: Digitalisierung und Einsatz Künstlicher Intelligenz dürfen zutiefst menschlich geprägtem Lernen in Ge­meinschaft nicht im Wege stehen. Im Zuge von – auch technisch unterstützter – Vernetzung stehen das Wohl, die Würde und die Fähigkeit des Menschen zur Persönlichkeitsentfaltung stets an erster Stelle.
    Digitale Räume und KI müssen Beziehung, Resonanz und gemeinsame Aufmerksamkeit stärken.[12]

    KI darf nicht zum Ersatz des pädagogischen Gegenübers werden. Sie kann Lernwege sichtbar machen, Fragen anregen, Übung ermöglichen und Lehrkräfte entlasten; sie bleibt jedoch einem menschlich verantworteten Lernraum nachgeordnet. Entscheidend ist, ob Technik die Gemeinschaft des Lernens vertieft, unterschiedliche Kinder besser erreicht und Lehrkräften mehr Zeit für Zuwendung, Diagnostik und Ermutigung eröffnet.[12][14]

    2. Selbstbestimmtes Lernen von Menschen findet insbesondere in Autonomie, Kompetenzerleben und sozialer Eingebundenheit eine wichtige Grundlage.[2] Aus entwicklungspsychologischer Sicht sind Menschen von Beginn an darauf angelegt, zu wachsen und verbunden zu sein.[3]

    These 2: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz dürfen frei und selbstbestimmt erfahrenen Lernerlebnissen und Lernergebnissen nicht entgegenwirken. Vor allem auch Neugier darf Lernen mit auch maßgeblich leiten und per­sönliches Wachstum in Gemeinschaft ermöglichen.           

    KI-gestützte Individualisierung braucht Autonomie- und Kompetenzschutz.[12][16]

    Adaptive Systeme können Lernenden passende Rückmeldungen geben und Barrieren senken. Sie müssen aber so gestaltet sein, dass Schülerinnen und Schüler eigene Wege begründen, Quellen prüfen, Irrtümer verstehen und sich nicht an bequeme Fremdsteuerung gewöhnen. Gutes digitales Lernen stärkt Selbstwirksamkeit; es ersetzt sie nicht.[16]

    3. Das Lernen des Menschen findet vielfältige Grundlegung betreffend Gedanken insbesondere rund um Behaviorismus, Kognitivismus, Konstruktivismus und Konnektivismus.[4][5]          

    These 3: Das Lernen des Menschen erfolgt getragen durch das Zulassen vielgestaltiger Herangehensweisen, die es Menschen ermöglichen, auf dem Weg der Bewältigung herausfordernder Probleme unserer Zeit und Zukunft ihre Stärken in die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft wirksam einbringen zu können. Auch Digitalisierung und der Einsatz Künstlicher Intelligenz müssen sich daran messen lassen, zu Problemlösungen beizutragen, die Menschen mit Verantwortungsbewusstsein gestalten. Diese Vielgestaltigkeit betrifft auch die digitale Bildung selbst.

    Digitale Bildung umfasst Anwendung, Verständnis und Gestaltung digitaler Systeme.[10][11]

    Schulbildung sollte junge Menschen nicht nur zu routinierten Nutzenden digitaler Werkzeuge machen, sondern zu urteilsfähigen Gestaltenden. Dazu gehören Informationsbewertung, Datenverständnis, Computational Thinking, Grundverständnis von KI, Medienethik und die Fähigkeit, digitale Lösungen für reale Probleme kooperativ zu entwerfen.[10][11]

    4. Der Mensch gestaltet das Zusammenwirken mit KI sinngebend im Rahmen Strategischer Mensch-Maschine-Partnerschaft.[6][7]

    These 4: Der Umgang mit Künstlicher Intelligenz erfordert bereits zur Schulzeit handlungs- und wirkungssicheres Einüben kritischer Reflexionsfähigkeit, wozu Wissenschaft maßgeblich beitragen kann. In diesem Sinne zukunftstragende Strategische Mensch-Ma­schine-Partnerschaft kann in aktiver Gestaltung ins­b. betreffend Sinngebung, Kontrolle, Teilhabe, Design, Interaktion und Vernetzung gründen.

    Strategische Mensch-Maschine-Partnerschaft in der Schule verlangt einen bewussten Rollenwechsel.[12][15]

    Lernende sind nicht nur Konsumierende von Antworten, sondern Fragende, Prüfende, Entscheidende und Gestaltende. Deshalb gehören Promptkompetenz, Quellenkritik, Bias-Erkennung, Datenschutz, Urheberrecht, Transparenz über KI-Nutzung und die Fähigkeit zur menschlichen Letztverantwortung früh in schulische Lernprozesse.[12][15][17]

    5. Ein zukunftswirksamer Umgang mit Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz erfordert einen zukunftsgerichteten Kompass.[8]

    These 5: Eine Zukunft in Wohl, Würde, Sicherheit, Frieden und Freiheit erfordert menschliche Gemeinschaften, die durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz gefestigt und nicht geschwächt werden. Gemeinsames Lernen ist vor allem für junge Menschen und für die Zukunft unserer Gesellschaft ein nicht zu vernachlässigendes Handlungsfeld, das allerorts kontinuierlich unsere Aufmerksamkeit erfordert.   

    Ein ThIS!-KI-Bildungskompass sollte pädagogische Qualität, Datenschutz, Transparenz, Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Barrierefreiheit und ökologische Verhältnismäßigkeit gemeinsam betrachten.[14][15][16][17]

    Gerade im Bildungsbereich können KI-Systeme Lebenswege beeinflussen. Darum braucht es klare Qua-litätskriterien, menschliche Aufsicht und eine Kultur der Verantwortung. Systeme, die Lernstände auswerten, Bildungswege steuern oder Prüfungsverhalten überwachen, dürfen nicht allein nach technischer Leistungsfähigkeit beurteilt werden, sondern müssen an Würde, Fairness, Nachvollziehbarkeit und pädagogischem Nutzen gemessen werden.[17]

    PROFILIERUNG VON ThIS!

    Aus den Bedarfen ergeben sich für ThIS! vier erkennbare Profilfelder: erstens Chancengerechtigkeit durch intelligente Förderung; zweitens Stärkung und Entlastung von Lehrkräften; drittens sichere und wertegebundene KI-Praxis; viertens wirkungsorientierte Schulentwicklung mit klaren Indikatoren für Reife, Wirkung und Transfer. Damit kann ThIS! als Brücke zwischen Wissenschaft, Schule, Technikgestaltung, demokratischer Verantwortung und praktischer Umsetzbarkeit sichtbar werden. [9][12][18]

    • ThIS!-KI-Bildungskompass: Ein kurzer, verständlicher Orientierungsrahmen für Schulen, Eltern, Schulträger und Politik: Welche KI-Nutzung öffnet im jeweiligen Kontext Horizonte? Welche Nutzung engt ein, überwacht oder ersetzt Beziehung? (Profilfeld 3: sichere, wertegebundene KI-Praxis)
    • ThIS!-Schulwerkstätten KI und Chancengerechtigkeit: Pilotformate mit Schulen, in denen KI-gestützte Leseförderung, Sprachbildung, Selbstregulation, Mentoring und Projektlernen erprobt und wissenschaftsnah ausgewertet werden. (Profilfeld 1: Chancengerechtigkeit)
    • ThIS!-Fortbildungsimpulse für Lehrkräfte: Praxisnahe Mikroformate zu KI-Mündigkeit, Unterrichtsentwicklung, Prüfungsformaten, Datenschutz, Quellenkritik und Aufgabenstellungen, bei denen Eigenleistung sichtbar bleibt. (Profilfeld 2: Stärkung und Entlastung von Lehrkräften)
    • ThIS!-Wirkungsmonitor Bildung: Ein schlankes Self-Assessment für Schulen und Projekte, das nicht Techniknutzung als Ziel misst, sondern Lernwirksamkeit, Teilhabe, Entlastung, Verantwortbarkeit und Transferfähigkeit. (Profilfeld 4: wirkungsorientierte Schulentwicklung)
    • ThIS!-Dialogforum Schule, KI und Demokratie: Ein öffentlicher Raum, in dem Wissenschaft, Schule, Eltern, Jugendliche, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam über Chancen, Grenzen und Regeln digitaler Bildung sprechen. (übergreifend: demokratische Verantwortung)

    Wir verbinden diese Thesen hier mit folgenden ausgewählten Stimmen aus dem ThIS!-Netzwerk:

    »Die Lehrkraft bleibt nicht trotz KI, sondern gerade wegen KI die zentrale Gestalterin der Lernkultur. KI in der Schule ist nicht zuerst eine Werkzeugfrage, sondern eine Frage der Menschenbildung, der Verantwortung und der Gerechtigkeit. Digitalisierung wird bildungswirksam, wenn sie diejenigen erreicht, deren Chancen bisher am stärksten begrenzt sind.«

    Prof. Dr. Thomas Netzel

    »Lernen verbunden mit Künstlicher Intelligenz muss Horizonte öffnen und erweitern, nicht einengen.«

    Prof. Dr. Ronald Deckert

    Wir freuen uns jederzeit über den Austausch hierzu. Nehmen Sie gern Kontakt auf.

    Quellen

    [1] Meltzoff, A. N., Kuhl, P. K., Movellan, J. & Sejnowski, T. J. (2009). Foundations of a new science of learning. Science, 325(5938), 284–288.

    [2] Deci, E. L. & Ryan, R. M. (1993). Die Selbstbestimmungstheorie der Motivation und ihre Bedeutung für die Pädagogik. Zeitschrift für Pädagogik, 39(2), 223–238.

    [3] Hüther, G. (2011). Könnten wir anders sein? – Ist eine mentale Umprägung möglich? Vortrag, 2. Konferenz des Denkwerks Zukunft „Weichen stellen. Wege zu zukunftsfähigen Lebensweisen“. Online: youtube.com/watch?v=GiJ76uzKYWs (zugegriffen 28.08.2025).

    [4] Siemens, G. (2005). Connectivism: A learning theory for the digital age. International Journal of Instructional Technology and Distance Learning, 2(1), 3–10.

    [5] Campbell, K. & Schwier, R. A. (2014). Major movements in instructional design. In O. Zawacki-Richter & T. Anderson (Hrsg.), Online distance education. Towards a research agenda (S. 345–380). Edmonton: AU Press.

    [6] Davenport, T. H. (2016). Rise of the strategy machines. MIT Sloan Management Review, 58(1) / Special Collection (Fall 2016), 22–23.

    [7] Deckert, R. (2020). Digitalisierung und nachhaltige Entwicklung – Vernetzt Denken, Fühlen und Handeln für unsere Zukunft. 2. Aufl. Wiesbaden: Springer Gabler.

    [8] WBGU – Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (2019). Unsere gemeinsame digitale Zukunft. Hauptgutachten. Berlin: WBGU. Online: wbgu.de (zugegriffen 11.09.2025).

    [9] Wößmann, L., Freundl, V., Pfaehler, F., Schoner, F. & Tsaberiaba, O. (2026). Der Chancenmonitor von ifo und „Ein Herz für Kinder“. ifo Schnelldienst digital, 7(5).

    [10] Eickelmann, B. et al. (Hrsg.) (2024). ICILS 2023 #Deutschland. Computer- und informationsbezogene Kompetenzen und Kompetenzen im Bereich Computational Thinking von Schüler:innen im internationalen Vergleich. Münster/New York: Waxmann.

    [11] Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) (2022). Digitalisierung im Bildungssystem: Handlungsempfehlungen von der Kita bis zur Hochschule. Bonn: SWK.

    [12] Kultusministerkonferenz (KMK) (2024). Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen. Beschluss vom 10.10.2024.

    [13] OECD (2023). PISA 2022 Results (Volume II) – u. a. Befunde zu Ablenkung durch digitale Geräte und zum regulierten Umgang mit Bildschirmzeit. Paris: OECD Publishing.

    [14] UNESCO (2023). Global Education Monitoring Report 2023: Technology in education – A tool on whose terms? Paris: UNESCO.

    [15] UNESCO (2023). Guidance for generative AI in education and research. Paris: UNESCO.

    [16] Europäische Kommission, Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur (2026). Guidelines on the ethical use of artificial intelligence and data in teaching and learning for educators. Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.

    [17] Europäische Union (2024). Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung / AI Act).

    [18] Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) (2026). Datengestützte Entwicklung und Steuerung in Schulen und frühkindlicher Bildung. Gutachten. Bonn: SWK.

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