23. Dezember 2021

Digitalisierung auf der politischen Agenda

Rot-Grün-Gelb haben mit dem Koalitionsvertrag einen guten Fahrplan vorgelegt, der mehr als je zuvor in Koalitionspapieren geprägt ist von Digitalisierung. Aber stetige Achtsamkeit ist auf die Umsetzungsherausforderungen geboten! - Ein Kommentar von Dr. Sebastian Saxe, Vorstandsvorsitzender ThIS!

Rot-Grün-Gelb wollen bei der Digitalisierung Tempo machen. In dem 177-seitigen Koalitionsvertrag taucht an 188 Stellen das Wort "digital" auf.

Die Neuordnung der digitalpolitischen Kompetenzen und verschiedenste Digital-Themen ziehen sich wie ein roter Faden durch das kommende Regierungsprogramm. Von der Idee der Neugründung eines Digitalministeriums ist Rot-Grün-Gelb allerdings wieder abgerückt. Und auch die Position der Staatsministerin für Digitalisierung im Bundeskanzleramt, die bislang von Dorothee Bär (CSU) wahrgenommen wurde, ist gestrichen worden.

Der zukünftige Verkehrsminister soll sich dort auch um das "Digitale" kümmern. Allerdings beschränkt sich seine Zuständigkeit vor allem auf die digitale Infrastruktur. Der gesamte Komplex der Verwaltungsdigitalisierung bleibt wohl in der Zuständigkeit des Innenministeriums.

Laut Koalitionsvertrag sollen sich sämtliche Ministerinnen und Minister um die Digitalisierung kümmern. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Von der Leitung der Ministerien und den Führungskräften im Öffentlichen Dienst erwarten wir, dass sie eine moderne Führungs- und Verwaltungskultur vorantreiben und für digitale Lösungen sorgen."

Zusätzliches Digitalbudget um den gesellschaftlichen Fortschritt sicherzustellen

Gewaltige Investitionen (zusätzliches Digitalbudget) und eine umfassende Reform der IT-Sicherheitspolitik sind Ziele, die erreicht werden sollen. Rot-Grün-Gelb hat sich bei der Digitalisierung viel vorgenommen. Die Herausforderung besteht aber darin: Wie diese Ziele erreicht werden sollen. Dazu ist im Koalitionsvertrag nichts aufgeführt.

Das Thema Digitalisierung zieht sich durch annähernd alle Bereiche des Koalitionsvertrages. Dabei wird Digitalisierung als Querschnittaufgabe verstanden, aber nicht als Selbstzweck. Der technologische Fortschritt soll gesellschaftlichen Fortschritt ermöglichen. So soll ein Digitalisierungscheck für neue Gesetzesvorhaben sicherstellen, dass diese der Digitalisierung nicht entgegenstehen.

Insgesamt wird deutlich erkennbar, dass die Potenziale der Digitalisierung für effizienteres Verwaltungshandeln (durch digitale Prozesse und Verfahren sowie Automatisierung) und eine Beschleunigung der Abläufe auf allen staatlichen Ebenen ausgeschöpft werden sollen. Dieser Ansatz ist aus Sicht von ThIS! sehr zu begrüßen, da hier Potenziale bisher ungenutzt blieben. Eine wesentliche Herausforderung wird dabei bei allen Handlungsfeldern darin bestehen, alle Beteiligten Bund, Land und Kommune) von Umsetzungsbeginn an einzubeziehen. Die Bekundung aus der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) eine agile, flexible Einheit mit mehrjährigen Globalbudget machen zu wollen, ist ein erster Ansatz in diese Richtung.

Konkret erwähnt ist, das Vorhaben die Schriftformerfordernis der Verwaltung zu beseitigen; sie ist ein gravierendes Hindernis für die Digitalisierung. Bislang konnten viele Verwaltungsvorgänge nur dann abgeschlossen werden, wenn sie auf Papier festgehalten und mit Kugelschreiber oder Tinte unterschrieben wurden. Das bremste Verwaltungsverfahren, die eigentlich ausschließlich mit digitalen Dokumenten und elektronischen Signaturen arbeiten sollten.

Die öffentliche Verwaltung mittels Standardisierung, Open-Source und OZG-Umsetzung digitialisieren

Von besonderer Bedeutung ist hier die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Hier besteht die Herausforderung die Finanzierung über das Jahr 2022 hinaus zu ermöglichen.

Digitalisierungshürden der öffentlichen Hand sollen abgebaut werden und offene Standards für alle IT-Projekte etabliert werden. Auch die Registermodernisierung soll vorangetrieben werden.

Damit setzt die Ampelkoalition neue Akzente bei öffentlichen IT-Projekten. Die sollen künftig als Open Source beauftragt und "grundsätzlich öffentlich gemacht" werden. Ob damit geschlossene Programme wie Microsoft Office oder das Betriebssystem Windows auf den Behörden verbannt werden, kann man dem Vertrag nicht entnehmen. Vage bleibt das Koalitionspapier auch bei der Frage, wie eine Cloud der öffentlichen Verwaltung aussehen soll.

Bei der Cybersicherheitspolitik wagt Rot-Grün-Gelb in einem wichtigen Punkt eine 180-Grad-Wende. Künftig sollen alle staatlichen Stellen verpflichtet werden, ihnen bekannte Sicherheitslücken dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden. Das BSI soll sich dann um die "schnellstmögliche Schließung" bemühen. 

Weitere Schwerpunkte sind die Stärkung der IT-Sicherheit mit einem strukturellen Umbau der Sicherheitsarchitektur und den Ausbau des BSI zu einer Zentralstelle für dieses Thema. Die digitale Souveränität soll gestärkt, Open Source vorangetrieben und ein Recht auf Interoperabilität festgeschrieben werden.

Ein Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung stellt die Datennutzung dar. Zu diesem Zweck sollen Strukturen geschaffen und gestärkt werden, die zu mehr und besserer Datennutzung führen. Ziel ist es, ein Dateninstitut aufzubauen, das Datenverfügbarkeit und Datenstandardisierung fördert. Zudem soll die Etablierung einer Bundeszentrale für digitale Bildung geprüft werden. Das Förderprogramm „Smart Cities“ soll in die Fläche gebracht und um den Aspekt der „Smart Regions“ erweitert werden.

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Bei den digitalen Schlüsseltechnologien zum Voranbringen (Treiben) eines starken Technologiestandorts Deutschland soll insbesondere investiert werden in Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologien, Cybersicherheit, Distributed-Ledgert-Technologie (DLT) und Robotik.

Es sollen auch die Potentiale der Digitalisierung für Nachhaltigkeit genutzt werden. Zukunftsweisend wird dazu explizit die Förderung digitaler Zwillinge genannt.

Flächendeckende Glasfaser- und mobile Breitbandversorgung fördern

Der Koalitionsvertrag bekennt sich zu einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsstarken Kommunikationsinfrastrukturen. Die Versorgung abseits der Ballungsräume soll zudem durch die Ermöglichung von Open Access gefördert werden. Dies ermöglicht die Nutzung der Infrastrukturen durch mehrere Betreiber und kann Synergieeffekte generieren. Um den Ausbau zu beschleunigen, soll auf schnellere und digitale Antragsverfahren, die Förderung von Clustern und gestraffte Markterkundungsverfahren gesetzt werden.

Offen scheint, wie groß die Rolle der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes dabei sein soll, die Ziele zu erreichen und die letzten "weißen Flecken" zu schließen. Die Gesellschaft soll dort, wo die Mobilfunknetzbetreiber nicht privat ausbauen und auch keine Versorgungsauflagen bestehen, die "Initiative" ergreifen und den Ausbau vorantreiben, unter Einbindung von Unternehmen und Kommunen.

Positiv zu werten ist zudem, dass bei zukünftigen Frequenzvergaben im Mobilfunkbereich die Flächenversorgung, auch durch negative Auktionen, Vorrang bekommen soll. Dies stellt einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel gegenüber bisherigen Vergaben dar und kann dazu beitragen, gerade die unversorgten Gebiete besser zu erschließen.

Länder und Kommunen sollen dauerhaft bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützt (Digitalpakt 2.0) werden. Öffentliche Bücherhallen als Zentren für digitale Kultur sollen gestärkt werden und Sonntagsöffnungen ermöglichen.

Bei der Mobilität ist begrüßenswert, dass die Förderung von Mobilitätsstationen und digitaler Vernetzung der Mobilitätsangebote weiter gefördert werden sollen.

Insgesamt begrüßt ThIS! den Koalitionsvertrag in puncto Digitalisierung. Er bleibt zwar etwas hinter den hohen Erwartungen des Sondierungspapiers zurück, enthält aber eine ganze Menge guter Ansatzpunkt, um Deutschland zu ertüchtigen für die digitale Welt. Wichtig wird sein, sich den Zeitplan für die geplanten Änderungen immer wieder vor Augen zu halten, denn  Geschwindigkeit ist bei Deutschlands digitaler Transformation angesagt.

gez. Dr. Sebastian Saxe
(Vorstandsvorsitzender ThIS!)

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