20. Mai 2025

Hamburg geht weiter digital nach vorn – weltoffene, hanseatische Tradition ist dabei Grundlage für stetige Veränderung

Bereits in der Einleitung („Hamburg vereint – mit Herz und Verstand“) wird die grundsätzliche Einstellung formuliert: Hamburg soll als moderne, zukunftsorientierte Stadt agieren. Auch wenn hier noch nicht im Detail auf konkrete Digitalisierungsmaßnahmen eingegangen wird, legt man damit den konzeptionellen Rahmen für einen staatlichen Kulturwandel fest – der auch die Verwaltung in den Blick nimmt.

Der Koalitionsvertrag legt großen Wert auf die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, die Einführung von KI-gestützten Systemen, die Verbesserung der Cybersicherheit, den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur sowie die Digitalisierung von Bau-, Verkehrs-und Justizprozessen. Ziel ist eine effizientere, bürgerfreundliche und zukunftsorientierte Verwaltung.

Im Einzelnen werden die folgenden fünfzehn Themen angesprochen:

1. Digitalisierung der Verwaltung:

  • Einführung von „Digital First“: Verwaltungsleistungen sollen vollständig digitalisiert und medienbruchfrei gestaltet werden. ​
  • Ausbau von KI-gestützten Assistenzsystemen zur Vereinfachung der Kommunikation mit der Verwaltung. ​
  • Pilotierung und schrittweiser Ausbau der antragslosen Verwaltung. ​
  • Lebenslagenprinzip als Orientierung für Verwaltungsangebote. ​
  • Erweiterung und Verstetigung der Digital Lots*innen zur Unterstützung vor Ort. ​
  • Einführung zeitgemäßer ePayment-Möglichkeiten auf digitalen Plattformen der Stadt. ​

2. Digitale Interaktion zwischen Staat und Bürger*innen:

  • Entwicklung einer zentralen Lösung für papierfreie und rechtssichere digitale Kommunikation. ​
  • Bürger*innen sollen selbst bestimmt entscheiden können, ausschließlich digitale Schreiben zu erhalten.

3. Urban Data Platform:

  • Bereitstellung öffentlicher Daten auf der „Urban Data Platform“. ​
  • Umsetzung einer gesamtstädtischen Datenstrategie.

4. Open Source Software:

  • Förderung von Open Source Software für öffentliche Verwaltung, wo möglich. ​

5. Glasfaser-Ausbau:

  • Partnerschaft mit Willy.tel für 100.000 zusätzliche Glasfaseranschlüsse bis Anfang der 2030er Jahre. ​
  • Prüfung kostengünstiger Leerrohrverlegung bei Baumaßnahmen. ​

6. Künstliche Intelligenz:

  • Förderung von KI-Forschung und Open Source. ​
  • Ausbau des KI-Pilotprojekts „LLMoin“ zur digitalen Verwaltungsunterstützung. ​
  • Entwicklung einer Sandbox für KI zur Förderung von Innovationen. ​

7. Cybersicherheit:

  • Verbesserung der IT-Sicherheit in Zusammenarbeit mit Dataport. ​
  • Einführung eines IT-Sicherheitsgesetzes und einer stadtweiten Cybersicherheitsstrategie. ​

8. Effizienzsteigerung in der Verwaltung:

  • Einführung des „Shared Service Prinzips“ für gleichartige Prozesse. ​
  • Reduktion von Berichten und Strategien zur Entlastung der Verwaltung. ​
  • Einsatz von KI und prognostischen Modellverfahren zur Ersetzung externer Gutachten.

9. Digitale Bezirksverwaltung:

  • Etablierung dauerhafter digitaler Strukturen in Bezirken. ​
  • Fortsetzung der Arbeit der Digitalisierungseinheit der Bezirke (DIT/BA). ​

10. Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung:

  • Einführung eines Bürokratie- und Digital-Checks bei neuen Gesetzen.
  • Unterstützung von Start-ups aus dem GovTech-Bereich zur Entwicklung von Abbauvorschlägen. ​

11. Digitale Bau- und Genehmigungsverfahren:

  • Vollständige Digitalisierung der bau- und fachrechtlichen Verfahren. ​
  • Pilotierung von Genehmigungsverfahren mit „Building Information Modeling“ (BIM). ​

12. Urbaner Digitaler Zwilling:

  • Ausbau des „Urbanen Digitalen Zwillings“ zur Verbesserung von Planungsaufgaben und Simulationsfähigkeiten. ​

    13. Digitalisierung im Verkehr:

    • Ausbau intelligenter Ampeln und kooperativer Verkehrssteuerung. ​
    • Entwicklung eines „Mobility Operating System“ (MOS) für Echtzeit-Verkehrsmanagement. ​

    14. Digitalisierung der Justiz:

    • Fortführung der Digitalisierungsinitiative des Bundes und Einrichtung eines digitalen Innovationslabors. ​
    • Einführung eines digitalen Schiffsregisters.

      15. Datenschutz und KI:

      • Prüfung der Einrichtung eines Datenschutzkompetenzzentrums. ​
      • Umsetzung des AI-Acts der EU für den Einsatz von KI in der Verwaltung.

      In den Abschnitten des Koalitionsvertrags werden im Detail die grundlegenden Gedanken zu den Themen erläutert:

      Finanzen und Verwaltung

      Im Abschnitt Finanzen und Verwaltung werden die Grundsätze einer innovativen, effizienten staatlichen Arbeitsweise definiert. Dazu gehört die Verpflichtung, städtische Prozesse – auch in der Verwaltung – zunehmend durch den Einsatz moderner IT‑Systeme und datengestützter Entscheidungsfindung zu verbessern. 

      Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung 

      Im Abschnitt Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung wird explizit die Notwendigkeit betont, bürokratische Hürden abzubauen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Digitale Verfahren spielen dabei eine Schlüsselrolle: Durch den verstärkten Einsatz moderner Technik sollen Prozesse vereinfacht und verfahrensübergreifende Abstimmungen digital unterstützt werden. 

      Modernisierung der Verwaltung – „Schlankere Verwaltung, mehr Digitalisierung“ 

      In einem bislang so klar umrissenen Schwerpunkt wird erstmals ein eigenes Kapitel beziehungsweise ein eigenständiger adressierter Themenblock zur Modernisierung der Verwaltung präsentiert: 

        - Radikale Beschleunigung der Genehmigungsverfahren: Ziel ist, bestehende Verfahren zu verkürzen, indem digitale Lösungen den Verwaltungsablauf unterstützen. 

        - Entflechtung von Zuständigkeiten: Komplexe, oft überlappende Verantwortungsbereiche sollen strukturell aufgelöst werden, um eine effizientere – und digital gestützte – Bearbeitung zu ermöglichen. 

        - Vollständige Digitalisierung aller Verwaltungsverfahren bis spätestens 2028: Diese Zielvorgabe macht deutlich, dass Hamburg sämtliche Behördenabläufe nachhaltig in den digitalen Raum überführen will. 

      Digitalisierung im Wohnungsbau 

      Auch im Abschnitt zum Thema „Stadtentwicklung und Wohnen“ wird der Einsatz digitaler Instrumente thematisiert. So soll der Aufbau eines Baulückenkatasters dazu beitragen, innerstädtische Potenziale systematisch zu erfassen und den Wohnungsbau – als einen zentralen Verwaltungs- und Planungsbereich – künftig digital zu unterstützen. 

      Ergänzende Digitalisierungsaspekte: IT-Sicherheit, Datenschutz und innovative Arbeitsmodelle

      Über mehrere Kapitel hinweg (etwa in Verbindung mit dem Verbraucherschutz oder in den Bereichen, in denen unter anderem auch “digital” als Qualitätsmerkmal angeführt wird) betont der Koalitionsvertrag, dass bei allen Transformationsprozessen – etwa der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren – auch hohe Standards in Bezug auf IT‑Sicherheit und Datenschutz einzuhalten sind. Zudem werden neue, digital gestützte Arbeits- und Bewerbungsverfahren als Teil der Modernisierung der Verwaltung erwähnt. 

      Solche ergänzenden Passagen finden sich verteilt, unter anderem auch gegen Ende im Abschnitt „Starker Verbraucher*innenschutz – digital und im Quartier“ sowie in einzelnen Abschnitten der Kapitel zu Finanzen und Verwaltung. 

      Zusammenfassung

      In dem vorliegenden Koalitionsvertrag 2025 werden Digitalisierungs- und Verwaltungsmodernisierungsmaßnahmen bewusst auf mehreren Ebenen adressiert: 

      - Konzeptuell in der Präambel und im grundlegenden Bekenntnis zu einem modernen, handlungsfähigen Staat. 

      - Strukturell in den Abschnitten zu „Finanzen und Verwaltung“ sowie „Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung“, wo konkrete Maßnahmen – wie die radikale Beschleunigung von Verfahren und die Entflechtung von Zuständigkeiten – formuliert werden. 

      - Operativ in speziellen Themenblöcken wie der Digitalisierung im Wohnungsbau oder im explizit benannten Themenbereich „Schlankere Verwaltung, mehr Digitalisierung“, in dem das Ziel formuliert wird, bis spätestens 2028 sämtliche Verwaltungsverfahren digital umzusetzen. 

      - Ergänzend werden auch die notwendige IT‑Sicherheit, Datenschutzaspekte und innovative, digital gestützte Arbeitsmodelle hinterlegt, um den Wandel nachhaltig und vertrauenswürdig zu gestalten.

      Damit wird der Hamburger Weg zur Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung basierend auf den Werten einer weltoffenen, hanseatischen Tradition konsequent fortgesetzt und pragmatisch die Voraussetzungen geschaffen, dass Hamburg mit Herz und Verstand in die Zukunft geht.

        Quellen

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