Bereits in der Einleitung („Hamburg vereint – mit Herz und Verstand“) wird die grundsätzliche Einstellung formuliert: Hamburg soll als moderne, zukunftsorientierte Stadt agieren. Auch wenn hier noch nicht im Detail auf konkrete Digitalisierungsmaßnahmen eingegangen wird, legt man damit den konzeptionellen Rahmen für einen staatlichen Kulturwandel fest – der auch die Verwaltung in den Blick nimmt.
Der Koalitionsvertrag legt großen Wert auf die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, die Einführung von KI-gestützten Systemen, die Verbesserung der Cybersicherheit, den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur sowie die Digitalisierung von Bau-, Verkehrs-und Justizprozessen. Ziel ist eine effizientere, bürgerfreundliche und zukunftsorientierte Verwaltung.
Im Einzelnen werden die folgenden fünfzehn Themen angesprochen:
In den Abschnitten des Koalitionsvertrags werden im Detail die grundlegenden Gedanken zu den Themen erläutert:
Im Abschnitt Finanzen und Verwaltung werden die Grundsätze einer innovativen, effizienten staatlichen Arbeitsweise definiert. Dazu gehört die Verpflichtung, städtische Prozesse – auch in der Verwaltung – zunehmend durch den Einsatz moderner IT‑Systeme und datengestützter Entscheidungsfindung zu verbessern.
Im Abschnitt Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung wird explizit die Notwendigkeit betont, bürokratische Hürden abzubauen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Digitale Verfahren spielen dabei eine Schlüsselrolle: Durch den verstärkten Einsatz moderner Technik sollen Prozesse vereinfacht und verfahrensübergreifende Abstimmungen digital unterstützt werden.
In einem bislang so klar umrissenen Schwerpunkt wird erstmals ein eigenes Kapitel beziehungsweise ein eigenständiger adressierter Themenblock zur Modernisierung der Verwaltung präsentiert:
- Radikale Beschleunigung der Genehmigungsverfahren: Ziel ist, bestehende Verfahren zu verkürzen, indem digitale Lösungen den Verwaltungsablauf unterstützen.
- Entflechtung von Zuständigkeiten: Komplexe, oft überlappende Verantwortungsbereiche sollen strukturell aufgelöst werden, um eine effizientere – und digital gestützte – Bearbeitung zu ermöglichen.
- Vollständige Digitalisierung aller Verwaltungsverfahren bis spätestens 2028: Diese Zielvorgabe macht deutlich, dass Hamburg sämtliche Behördenabläufe nachhaltig in den digitalen Raum überführen will.
Auch im Abschnitt zum Thema „Stadtentwicklung und Wohnen“ wird der Einsatz digitaler Instrumente thematisiert. So soll der Aufbau eines Baulückenkatasters dazu beitragen, innerstädtische Potenziale systematisch zu erfassen und den Wohnungsbau – als einen zentralen Verwaltungs- und Planungsbereich – künftig digital zu unterstützen.
Über mehrere Kapitel hinweg (etwa in Verbindung mit dem Verbraucherschutz oder in den Bereichen, in denen unter anderem auch “digital” als Qualitätsmerkmal angeführt wird) betont der Koalitionsvertrag, dass bei allen Transformationsprozessen – etwa der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren – auch hohe Standards in Bezug auf IT‑Sicherheit und Datenschutz einzuhalten sind. Zudem werden neue, digital gestützte Arbeits- und Bewerbungsverfahren als Teil der Modernisierung der Verwaltung erwähnt.
Solche ergänzenden Passagen finden sich verteilt, unter anderem auch gegen Ende im Abschnitt „Starker Verbraucher*innenschutz – digital und im Quartier“ sowie in einzelnen Abschnitten der Kapitel zu Finanzen und Verwaltung.
In dem vorliegenden Koalitionsvertrag 2025 werden Digitalisierungs- und Verwaltungsmodernisierungsmaßnahmen bewusst auf mehreren Ebenen adressiert:
- Konzeptuell in der Präambel und im grundlegenden Bekenntnis zu einem modernen, handlungsfähigen Staat.
- Strukturell in den Abschnitten zu „Finanzen und Verwaltung“ sowie „Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung“, wo konkrete Maßnahmen – wie die radikale Beschleunigung von Verfahren und die Entflechtung von Zuständigkeiten – formuliert werden.
- Operativ in speziellen Themenblöcken wie der Digitalisierung im Wohnungsbau oder im explizit benannten Themenbereich „Schlankere Verwaltung, mehr Digitalisierung“, in dem das Ziel formuliert wird, bis spätestens 2028 sämtliche Verwaltungsverfahren digital umzusetzen.
- Ergänzend werden auch die notwendige IT‑Sicherheit, Datenschutzaspekte und innovative, digital gestützte Arbeitsmodelle hinterlegt, um den Wandel nachhaltig und vertrauenswürdig zu gestalten.
Damit wird der Hamburger Weg zur Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung basierend auf den Werten einer weltoffenen, hanseatischen Tradition konsequent fortgesetzt und pragmatisch die Voraussetzungen geschaffen, dass Hamburg mit Herz und Verstand in die Zukunft geht.
Quellen